Archivgut (Arten)
Archivalien werden verschiedenen Archivgutarten zugeordnet. Man unterscheidet vier Gruppen:
- Akten
- Amtsbücher
- Sammlungsgut (Sammelgut)
- Urkunden
Akten¶
Akten sind Einheiten von Dokumenten mit gleichen Inhalten (= gleichen Betreffen), denselben Korrespondenzpartnern und gleichen Schriftgutarten zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben. Es werden Akten unterschieden, die entweder aus analogen oder digitalen Dokumenten bestehen.
- Akten mit Anlagen
- Einzelschriftstücke
- Karteien
- Ordnungen und Verfahren zur Auswertung des Archivguts
Hybdridakten¶
Hybridakten sind Einheiten von Dokumenten mit gleichen Inhalten (= gleichen Betreffen) und denselben Korrespondenzpartnern, die aber aus verschiedenen Schriftgutarten (sowohl analogen als auch digitalen Medien) zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben bestehen.
Amtsbücher¶
Amtsbücher sind „gebundene" Akten in Buchform, in die Aufzeichnungen über Verwaltungsprozesse in alphabetischer oder chronologischer Form eingetragen werden.
Die bekanntesten Beispiele von Amtsbüchern sind Geburts-, Heirats- und Sterberegister von Standesämtern bzw. Kirchengemeinden.
Sammlungsgut¶
Unter Sammlungen in Archiven (= archivalisches Sammlungsgut) versteht man Archivgut, das ohne Berücksichtigung historischer Entstehungszusammenhänge nach inhaltlichen Aspekten zusammengefasst wird und die vorhandenen Archivbestände mit dem Ziel der Dokumentation ergänzt. Weil das archivalische Sammlungsgut in den meisten Fällen in keinem Zusammenhang mit der abgebenden Stelle steht, muss es nach dokumentarischen Prinzipien für die Benutzung erschlossen werden.
- gegenständliches Sammlungsgut
- Handschriften
- Karten, Zeichnungen, Pläne, Risse (Kartensammlung)
- Plakate (Plakatsammlung)
- Fotos, Negative, Glasplatten, Dias (Fotosammlung/Bildgutsammlung)
- Filme, Videos (Filmsammlung)
- Schallplatten, Musik-CDs (Tongutsammlung)
- Stempel, Siegel
- digitale Medien
- Noten (Notensammlung)
- Zeitungsausschnitte (Zeitungsausschnittsammlung)
- Autographen
- Münzen, Medaillen
Urkunden¶
Eine Urkunde ist ein unter Beachtung bestimmter Formen angefertigtes und beglaubigtes Schriftstück (mit Siegel) über Vorgänge rechtlicher Inhalte. Urkunden werden zwar in der Urkundensammlung zusammengefasst, werden aber dem Archivgut zugerechnet.