Verwertungsrechte¶
Nur wenn ein Archiv oder eine Bildagentur die Verwertungsrechte zu einem Bild besitzt, kann das Archiv oder die Bildagentur eine Veröffentlichungsgenehmigung für ein Bildmedium erteilen.
Veröffentlichungsrecht¶
Der Urheber hat das Recht, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Vervielfältigungsrecht¶
Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Verfielfältigungsstücke (Reproduktionen) des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorrübergehend oder dauerhaft in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
Verbreitungsrecht¶
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
Ausstellungsrecht¶
Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffnentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.