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Verwertungsrechte

Nur wenn ein Archiv oder eine Bildagentur die Verwertungsrechte zu einem Bild besitzt, kann das Archiv oder die Bildagentur eine Veröffentlichungsgenehmigung für ein Bildmedium erteilen.

Veröffentlichungsrecht

Der Urheber hat das Recht, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Vervielfältigungsrecht

Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Verfielfältigungsstücke (Reproduktionen) des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorrübergehend oder dauerhaft in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Ausstellungsrecht

Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffnentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.