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Kaufvertrag

Ideale Umsetzung

Pflichten des Verkäufers:

  • Ware rechtzeitig, in richtiger Menge, am richtigen Ort, unbeschädigt liefern
  • Geld annehmen

Pflichten des Käufers:

  • Ware annehmen
  • Ware bezahlen

➔ Verstößt der Käufer oder der Verkäufer gegen seine Pflichten, liegt eine Kaufvertragsstörung vor.

Kaufvertragsstörungen

  • Verkäufer:
    • Lieferverzug
    • mangelhafte Lieferung
  • Käufer:
    • Annahmeverzug
    • Zahlungsverzug

Mangelhafte Lieferung

  • Sachmängel
    • schlechte Qualität
    • falsche Ware
    • zu wenig
    • nicht eingehaltene Werbeaussage
    • Montagemangel
    • ➔ Sachmangelhaftung
      • privater Käufer:
        • bei neuer Ware: 2 Jahre
        • bei gebrauchter Ware: Herabsetzung auf 1 Jahr möglich
      • Unternehmen als Käufer:
        • beliebige Länge gemäß Vertrags
        • gemäß AGB bei neuer Ware meist ein Jahr
  • Rechtsmängel

Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss auf, liegt die Beweispflicht beim Verkäufer (Ware war fehlerfrei ➔ Beweislastumkehr; Ausgleich: Regress bei Lieferant bis zu fünf Jahre)

Die Ware muss unverzüglich geprüft und etwaige Mängel gerügt werden, versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung gerügt werden, spätestens aber zwei Jahre nach Kauf.

Zahlungsverzug

Zahlungs- und Lieferfrist

Zahlungsziel/Zahlungsfrist

  • wird durch Verkäufer gesetzt
  • Rechnung muss zum Zahlungsziel bezahlt werden, unmittelbar danach tritt Zahlungsverzug ein
  • ist kein Zahlungsziel gesetzt, muss die Rechnung unverzüglich bezahlt werden, Verzug tritt nach 30 Tagen ein

Lieferfrist

  • wird durch Verkäufer gesetzt und vom Kunden durch Bestellung akzeptiert
  • wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Zahlungseingang

Mahnverfahren

Außergerichtliches Mahnverfahren

Im außergerichtlichen Mahnverfahren versucht der Verkäufer, ausstehende Forderungen ohne Einschaltung eines Gerichts einzutreiben.

Inhalt der Mahnung:

  • Hinweis auf fälligen Betrag und überfälligen Zahlungstermin
  • schriftlich (Beweisgründe)
  • ➔ keine gesetzlichen Vorschriften

Schritte des außergerichtlichen Mahnverfahrens:

  • Zahlungserinnerung
    • 14 Tage nach Überschreiten der Fälligkeit
    • Rechnungskopie + Kontoauszug
  • Erste (1.) Mahnung
    • nachdrückliche Zahlungsaufforderung, Nachfrist
  • Zweite (2.) Mahnung
    • nach Ablauf der Nachfrist
    • ➔ Zahlungsverzug ist eingetreten
    • ggf. Berechnung von Verzugszinsen
  • Dritte (3.) Mahnung
    • Androhung eines Mahnbescheids
Gerichtliches Mahnverfahren
  • Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid nach Ablauf der Zahlungsfrist oder bei Widerspruch
  • Schuldner kann
    • zahlen
    • Einspruch erheben
    • schweigen
  • Rechtliche Wirkung erst mit Eingang beim Zuständigen Amtsgericht!

➔ Folgeschritt: Zwangsvollstreckung

Rechte des Käufers bei Kaufvertragsstörungen

Mangelhafte Lieferung

  • Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Reparatur/Nachbesserung)
  • Minderung des Preises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • ggf. + Schadenersatz

Lieferverzug

  • Nacherfüllung, ggf. + Schadenersatz
  • nach Ablauf einer Nachfrist:
    • Rücktritt vom Kaufvertrag
    • Schadenersatz statt Leistung

Rechte des Verkäufers bei Kaufvertragsstörungen

Annahmeverzug

  • Klage auf Abnahme
  • Lagerung, Selbsthilfe- oder Notverkauf
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • ggf. + Schadenersatz

Zahlungsverzug

  • Klage auf Zahlung
  • Zahlung + Schadenersatz
  • Rücktritt vom Kaufvertrag nach Ablauf einer Nachfrist
  • Rücknahme der Ware + Schadenersatz