Kaufvertrag¶
Ideale Umsetzung¶
Pflichten des Verkäufers:
- Ware rechtzeitig, in richtiger Menge, am richtigen Ort, unbeschädigt liefern
- Geld annehmen
Pflichten des Käufers:
- Ware annehmen
- Ware bezahlen
➔ Verstößt der Käufer oder der Verkäufer gegen seine Pflichten, liegt eine Kaufvertragsstörung vor.
Kaufvertragsstörungen¶
- Verkäufer:
- Lieferverzug
- mangelhafte Lieferung
- Käufer:
- Annahmeverzug
- Zahlungsverzug
Mangelhafte Lieferung¶
- Sachmängel
- schlechte Qualität
- falsche Ware
- zu wenig
- nicht eingehaltene Werbeaussage
- Montagemangel
- ➔ Sachmangelhaftung
- privater Käufer:
- bei neuer Ware: 2 Jahre
- bei gebrauchter Ware: Herabsetzung auf 1 Jahr möglich
- Unternehmen als Käufer:
- beliebige Länge gemäß Vertrags
- gemäß AGB bei neuer Ware meist ein Jahr
- privater Käufer:
- Rechtsmängel
Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss auf, liegt die Beweispflicht beim Verkäufer (Ware war fehlerfrei ➔ Beweislastumkehr; Ausgleich: Regress bei Lieferant bis zu fünf Jahre)
Die Ware muss unverzüglich geprüft und etwaige Mängel gerügt werden, versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung gerügt werden, spätestens aber zwei Jahre nach Kauf.
Zahlungsverzug¶
Zahlungs- und Lieferfrist¶
Zahlungsziel/Zahlungsfrist
- wird durch Verkäufer gesetzt
- Rechnung muss zum Zahlungsziel bezahlt werden, unmittelbar danach tritt Zahlungsverzug ein
- ist kein Zahlungsziel gesetzt, muss die Rechnung unverzüglich bezahlt werden, Verzug tritt nach 30 Tagen ein
Lieferfrist
- wird durch Verkäufer gesetzt und vom Kunden durch Bestellung akzeptiert
- wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Zahlungseingang
Mahnverfahren¶
Außergerichtliches Mahnverfahren¶
Im außergerichtlichen Mahnverfahren versucht der Verkäufer, ausstehende Forderungen ohne Einschaltung eines Gerichts einzutreiben.
Inhalt der Mahnung:
- Hinweis auf fälligen Betrag und überfälligen Zahlungstermin
- schriftlich (Beweisgründe)
- ➔ keine gesetzlichen Vorschriften
Schritte des außergerichtlichen Mahnverfahrens:
- Zahlungserinnerung
- 14 Tage nach Überschreiten der Fälligkeit
- Rechnungskopie + Kontoauszug
- Erste (1.) Mahnung
- nachdrückliche Zahlungsaufforderung, Nachfrist
- Zweite (2.) Mahnung
- nach Ablauf der Nachfrist
- ➔ Zahlungsverzug ist eingetreten
- ggf. Berechnung von Verzugszinsen
- Dritte (3.) Mahnung
- Androhung eines Mahnbescheids
Gerichtliches Mahnverfahren¶
- Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid nach Ablauf der Zahlungsfrist oder bei Widerspruch
- Schuldner kann
- zahlen
- Einspruch erheben
- schweigen
- Rechtliche Wirkung erst mit Eingang beim Zuständigen Amtsgericht!
➔ Folgeschritt: Zwangsvollstreckung
Rechte des Käufers bei Kaufvertragsstörungen¶
Mangelhafte Lieferung¶
- Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Reparatur/Nachbesserung)
- Minderung des Preises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- ggf. + Schadenersatz
Lieferverzug¶
- Nacherfüllung, ggf. + Schadenersatz
- nach Ablauf einer Nachfrist:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadenersatz statt Leistung
Rechte des Verkäufers bei Kaufvertragsstörungen¶
Annahmeverzug¶
- Klage auf Abnahme
- Lagerung, Selbsthilfe- oder Notverkauf
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- ggf. + Schadenersatz
Zahlungsverzug¶
- Klage auf Zahlung
- Zahlung + Schadenersatz
- Rücktritt vom Kaufvertrag nach Ablauf einer Nachfrist
- Rücknahme der Ware + Schadenersatz