Öffentliche Unternehmen
Regiebetriebe
- völlig unselbstständig
- Rechtsform: öffentlich-rechtlich
- gemeinwirtschaftliche Ziele
- "Bruttobetriebe"
- Leitung durch Beamte
- z.B. Versorgungsbetriebe in Kleingemeinden
Eigenbetriebe
- teilweise selbstständig (wirtschaftlich)
- Rechtsorm: öffentlich-rechtlich
- "Nettobetriebe"
- Gemeindehaftung
- z.B. Kommunale Verkehrs-, Versorgungs- und Verarbeitungsbetriebe, Krankenhäuser
Unselbstständige Anstalten
- völlig unselbstständig
- Rechtsform: öffentlich-rechtlich
- gemeinwirtschaftliche Ziele
- Leitung durch Beamte
- z.B. Schulen, Krankenhäuser, Theater, Museen, Feuerwehr
Selbstständige Anstalten oder Körperschaften, Stiftungen
- teilweise selbstständig
- Rechtsform: öffentlich-rechtlich
- gemeinwirtschaftliche Ziele
- z.B. Hochschulen, Rundfunkanstalten, kommunale Sparkassen, IHK, AOK
Privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand
Eigengesellschaft
- hochgradig selbstständig
- öffentliche Körperschaft als Träger (weitere möglich)
- Rechtsform: privatrechtlich
- gemeinwirtschaftliche oder erwerbswirtschaftliche Zielsetzung
- z.B. Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften
Öffentliche Erwerbsunternehmen
- hochgradig selbstständig
- eine oder mehrere Körperschaften als Träger
- Rechtsform: privatrechtlich
- erwerbswirtschaftliche Zielsetzung
- staatliche Monopolbetriebe, Unternehmen in Staatseigentum
Gemeinwirtschaftliche Unternehmen
- hochgradig selbstständig
- Rechtsform: privatrechtlich
- erwerbswirtschaftliche Ziele
- i.d.R. Aktienmajorität des Staates, mindestens jedoch Sperrminorität (25%) = öffentlicher Betrieb
- Unternehmen, an denen der Staat oder Gemeinden beteiligt sind