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Öffentliche Unternehmen

Regiebetriebe

  • völlig unselbstständig
  • Rechtsform: öffentlich-rechtlich
  • gemeinwirtschaftliche Ziele
  • "Bruttobetriebe"
  • Leitung durch Beamte
  • z.B. Versorgungsbetriebe in Kleingemeinden

Eigenbetriebe

  • teilweise selbstständig (wirtschaftlich)
  • Rechtsorm: öffentlich-rechtlich
  • "Nettobetriebe"
  • Gemeindehaftung
  • z.B. Kommunale Verkehrs-, Versorgungs- und Verarbeitungsbetriebe, Krankenhäuser

Unselbstständige Anstalten

  • völlig unselbstständig
  • Rechtsform: öffentlich-rechtlich
  • gemeinwirtschaftliche Ziele
  • Leitung durch Beamte
  • z.B. Schulen, Krankenhäuser, Theater, Museen, Feuerwehr

Selbstständige Anstalten oder Körperschaften, Stiftungen

  • teilweise selbstständig
  • Rechtsform: öffentlich-rechtlich
  • gemeinwirtschaftliche Ziele
  • z.B. Hochschulen, Rundfunkanstalten, kommunale Sparkassen, IHK, AOK

Privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand

Eigengesellschaft

  • hochgradig selbstständig
  • öffentliche Körperschaft als Träger (weitere möglich)
  • Rechtsform: privatrechtlich
  • gemeinwirtschaftliche oder erwerbswirtschaftliche Zielsetzung
  • z.B. Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften

Öffentliche Erwerbsunternehmen

  • hochgradig selbstständig
  • eine oder mehrere Körperschaften als Träger
  • Rechtsform: privatrechtlich
  • erwerbswirtschaftliche Zielsetzung
  • staatliche Monopolbetriebe, Unternehmen in Staatseigentum

Gemeinwirtschaftliche Unternehmen

  • hochgradig selbstständig
  • Rechtsform: privatrechtlich
  • erwerbswirtschaftliche Ziele
  • i.d.R. Aktienmajorität des Staates, mindestens jedoch Sperrminorität (25%) = öffentlicher Betrieb
  • Unternehmen, an denen der Staat oder Gemeinden beteiligt sind