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Ordnungsprinzipien

Provenienzprinzip

Als Provenienzprinzip bezeichnet man die Ordnung nach Entstehung bzw. Herkunft des Archivgutes. Es ist der wesentlichste Ordnungsgrundsatz von Archiven und bestimmt maßgeblich die Archivtektoniken. Die Übernahme und Einordnung erfolgt nach Behörde, Institution oder Person (= Registraturbildner).

Grundprinzipien des Provenienzprinzips

  • Ordnungsprinzip (nach Archivtypen)
    • Das Schriftgut wird nur an das eine zuständige Archiv abgegeben
  • Gliederungsprinzip (nach Archivbeständen)
    • Das Schriftgut bleibt nach der Übergabe an das zuständige Archiv geschlossen zusammen (= bildet einen eigenen Archivbestand)
  • Ordnungs- und Erschließungsprinzip
    • Das Schriftgut wird in einem eigenen Archivbestand erschlossen und verzeichnet, wobei der ursprüngliche Ordnungszustand des Schriftguts nicht verändert wird.
  • Forschungsprinzip
    • Durch den Entstehungs- und Herkunftszusammenhang von Schriftgut lassen sich viele historische Fragestellungen herleiten. (Wer hat sich wann womit beschäftigt?)

Pertinenzprinzip

Als Pertinenzprinzip bezeichnet man die Ordnung des Archivgutes nach Themen bzw. Inhalten (Sachbetreffen) ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund Überlieferungszusammenhang. Bibliotheken ordnen in der Regel nach diesem Prinzip, in Archiven wird das Pertinenzprinzip v.a. bei Sammlungsbeständen angewendet.