Kündigungsschutz¶
Ausbildungsvertrag¶
- mindestens 1 Monat, max. 4 Monate Probezeit
- ➔ in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden
- nach der Probezeit
- fristlos bei schwerwiegenden Gründen (sexuelle Übergriffe, rechtsradikale Äußerungen, Diebstahl ➔ weitere Ausbildung unzumutbar)
- fristgerecht (4 Wochen) durch Arbeitgeber oder Auszubildenden
- Fehlverhalten müssen vorher mindestens einmal abgemahnt werden!
Eine Kündigung muss immer zum Ende des Monats oder zur Mitte des Monats mit Frist von 4 Wochen erfolgen!
Arbeitsvertrag¶
- keine Probezeit vorgeschrieben, max. 6 Monate
- ➔ in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen mit Frist von 2 Wochen gekündigt werden
- nach der Probezeit
- mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist mit Angabe von Gründen
- ➔ verlängert sich auf Seiten des Arbeitgebers mit Dauer der Betriebszugehörigkeit
- mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist mit Angabe von Gründen