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Kündigungsschutz

Ausbildungsvertrag

  • mindestens 1 Monat, max. 4 Monate Probezeit
    • ➔ in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden
  • nach der Probezeit
    • fristlos bei schwerwiegenden Gründen (sexuelle Übergriffe, rechtsradikale Äußerungen, Diebstahl ➔ weitere Ausbildung unzumutbar)
    • fristgerecht (4 Wochen) durch Arbeitgeber oder Auszubildenden
      • Fehlverhalten müssen vorher mindestens einmal abgemahnt werden!

Eine Kündigung muss immer zum Ende des Monats oder zur Mitte des Monats mit Frist von 4 Wochen erfolgen!

Arbeitsvertrag

  • keine Probezeit vorgeschrieben, max. 6 Monate
    • ➔ in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen mit Frist von 2 Wochen gekündigt werden
  • nach der Probezeit
    • mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist mit Angabe von Gründen
      • ➔ verlängert sich auf Seiten des Arbeitgebers mit Dauer der Betriebszugehörigkeit